Jüdisches Leben in Schweich

Enteignung

Aufgrund des stärker politischen und gesellschaftlichen werdenden Druckes sowie Boykotten verkauften manche Juden ihre Häuser und Geschäfte bereits an Nachbarn und oft auch Konkurrenten. Gelegentlich wurden dafür zwar noch einigermaßen angemessene Preise bezahlt, freiwillig geschahen die Verkäufe jedoch nicht. Mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12.11.1938 bzw. der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 wurden sie dann endgültig zum Verkauf ihres Besitzes und zuletzt sogar der Friedhofsgelände und Synagogengebäude gezwungen. Der Verkaufserlös wurde dabei dem Verkäufer zuletzt nicht mehr ausbezahlt, sondern auf ein Sperrkonto eingezahlt, von dem viele keinen Pfennig mehr sahen. Auch die auswandernden Juden wurden so und mittels der Reichsfluchtsteuer noch möglichst stark geschröpft.